Anmeldung für die Teilnahme

 

Anmeldeschluss 31. Mai 2024 

Die Teilnahme an der ATELIERKULTOUR KREIS 6. - TAGE DER OFFENEN ATELIERS 31. Aug./1. Sept. 2024 beträgt CHF 50.00. Die Rechnungsstellung erfolgt per Email nach dem Eingang der Anmeldung. Die Bestätigung und Rechnungstellung für die Reservation Ausstellungsplatz in der Roslischüür erfolgt ab Mitte Juni 2024.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Teilnahme- und Nutzungsbedingungen

 

            

Verbindlichkeit der Anmeldung

Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung ist eine Teilnahmegebühr von 50 Franken zu entrichten.

 

Teilnehmende sind eigenständige Veranstalter

Unter der Bezeichnung "ATELIERKULTOUR KREIS 6. – TAGE DER OFFENEN ATELIERS" bündeln die Quartiervereine Unter- und Oberstrass, der Verein Quartierkultur Kreis 6 und die Gemeinschaftszentren Buchegg und Schindlergut (nachfolgend Träger genannt) eine Vielzahl von stattfindenden Veranstaltungen zur Schau der Bildenden- und Darstellenden Kunst, der Literatur und Musik, des Kunsthandwerks, des Mode-/Schmuckdesigns, des kreativen Handwerks und weiteren Richtungen im Kreis 6 in Zürich. Die Träger stellen eine Online-Plattform (www.atelierkultour.ch) zur gemeinsamen Bewerbung zur Verfügung; sie treten aber weder an die Seite noch an die Stelle der Teilnehmenden. Die Abführung allfälliger Abgaben und Gebühren, der Abschluss allfälliger Versicherungen und die Einholung allfälliger behördlicher Bewilligungen und Genehmigungen obliegen den Teilnehmenden.

 

Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung

Die Teilnehmenden stimmen hiermit zu, dass alle von ihnen bei der Anmeldung bekanntgegebenen und nicht ausdrücklich nur für die interne Verwendung bestimmten Daten zum Zweck der Bewerbung der "ATELIERKULTOUR KREIS 6. – TAGE DER OFFENEN ATELIERS" in von den Trägern herausgegebenen Druckwerken und auf von den Trägern betriebenen Websites veröffentlicht werden. Die Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Im Übrigen werden die Anmeldedaten der Teilnehmenden durch die Träger nicht an Dritte weitergeben.

 

Nutzungsbewilligungen an Fotos und darauf abgebildeten Werken und Leistungen

Die Teilnehmenden erteilen den Trägern an allen von ihnen bei oder im Zusammenhang mit der Anmeldung hochgeladenen oder übersandten Fotos einschliesslich aller darauf abgebildeter Werke und Leistungen eine örtlich und zeitlich unbeschränkte, übertragbare Bewilligung zur Nutzung in Medien aller Art, und zwar auch in bearbeiteter oder sonst geänderter Fassung. Wenn die Teilnehmenden eine Urheberbezeichnung (Name oder Künstlername) ausdrücklich bestimmt, werden die Träger diese Bezeichnung nach Möglichkeit und Tunlichkeit anbringen; ansonsten ist der Teilnehmende mit der Nutzung ohne Urheberbezeichnung einverstanden. Sollte ein Dritter den Trägern wegen der angeblichen oder tatsächlichen Verletzung eines Urheberrechtes oder verwandten Schutzrechtes im Zusammenhang mit einer solchen Nutzung aussergerichtlich oder gerichtlich in Anspruch nehmen, würden die Träger die Teilnehmenden umgehend in Kenntnis setzen und würden die Teilnehmenden die Träger schadlos halten.

 

Haftung für Vollmachtmängel

Teilnehmende, die (zumindest auch) in Vertretung eines, zweier oder mehrerer anderer Teilnehmenden auftreten (Gruppenausstellungen), halten im Fall eines Vertretungsmangels die Träger für alle durch den Vertretungsmangel verursachten Schäden schadlos.